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Neue Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2…

Neue Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2024 Die Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen nach § 850 c ZPO (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024) wurde im Bundegesetzblatt Nummer 160 verkündet.

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News: Lehrgänge und Seminare der Akademi…

Abei einige Lehrgänge und Seminare der Akademie-RLP 2024 

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Kurzinformation Vorstandssitzung am 12.0…

Anbei findet ihr die Kurzinformation Vorstandssitzung am 12.06.2023 und Landesarbeitstagung am 13.06.2023.

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Aktuelle Pfändungsfreigrenzen (seit 07/2…

Anbei die Aktuellen Pfändungsfreigrenzen, gültig seit 01.07.2023

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Auswertung der Onlinebefragung der LAT 2…

Die Auswertung der Onlinebefragung der LAT 2023 in Müllenbach wurde hier bereitgestellt:

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Information der Fachgruppe Vollstreckungsbeamte Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.  bezüglich des Schreibens des Gemeinde- und Städtebundes sowie des Justizministeriums bezüglich Beitreibung der Rundfunkgebühren durch Gerichtsvollzieher

Wir die Fachgruppe Vollstreckungsbeamte Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. möchten hier einmal eine kurze Information zu dem Schreiben des Gemeinde- und Städtebundes sowie des Justizministeriums bezüglich Beitreibung der Rundfunkgebühren durch Gerichtsvollzieher Stellung nehmen. In dem Schreiben werden die Kassenverwalter angeschrieben und um Stellungnahme gebeten, wie die Meinung zur Beitreibung der Rundfunkgebühren ist. Es gibt Überlegungen, diese Aufgabe an die Gerichtsvollzieher zu übertragen. Angeblich hätten diese zurück gehende Fallzahlen. Wir von der Fachgruppe geben Euch zu bedenken...klar Beitragsservice ist nicht immer so angenehm...jetzt kommt das große ABER...die Stellen in der Vollstreckung werden nach Fallzahlen berechnet...sollten zum Beispiel 1/3 der jährlichen Vollstreckungsaufträge aus Beitreibung der Rundfunkgebühren bestehen… und diese sollen dann wegfallen... bedeutet dies auch eine Streichung um 1/3 der Stelle oder mehr. In kleinen Kommunen hört sich das vielleicht nicht viel an... aber bei größeren Vollstreckungen ist dann schnell eine Stelle zu viel. Das könnte sich eventuell bei dem ein oder anderen auch finanziell niederschlagen. Wir bitten Euch daher dieses Thema mit Bedacht anzugehen und daran zu denken das es um Eure Arbeitsstellen gehen kann.

Die Fachgruppe Vollstreckungsbeamte Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. hat die o.g. und weiter beteiligte Stellen angeschrieben und Stellungnahme bezogen, mit dem Aspekt der Stellenstreichung.

Wir werden Euch über den aktuellen Stand der Dinge weiter informieren.

Paul Friedel, stellv. Landesvorsitzender Fachgruppe Vollstreckungsbeamte Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.


 



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